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Häufig gestellte Fragen

Im Fall einer Panne oder eines Unfalls haben wir bereits die notwendigen Unterlagen in der Übergabemappe hinterlegt.

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Die Rufnummer sowie die Versicherungsnummer sind dort hinterlegt.

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Bei einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfalls- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen, sind unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

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